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Maskieren, Löschen oder Beibehalten von Daten mit Datenverwaltungsrichtlinien
Datenschutzgesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfordern, dass Unternehmen die Menge der gespeicherten personenbezogenen Daten minimieren. Für die Daten, die Unternehmen speichern möchten, kann von ihnen verlangt werden, dass sie diese Daten möglichst weitgehend pseudonymisieren oder anonymisieren. Um dem Datenschutzgesetz gerecht zu werden, können Unternehmen die Funktion "Datenverwaltungsrichtlinien" im Datenschutzcenter verwenden, um zu automatisieren, wie Daten gelöscht, maskiert oder gespeichert werden.
